München, 19.09.2022 - In unserer Wirtschaftsordnung sind es wir gewohnt, dass fast alles ein Preisschild hat. Davon lässt sich das Wirtschaftssubjekt bei seinen Entscheidungen leiten. Auch die oftmals gehörte Aussage: „was nichts kostet, ist nichts wert“, scheint in die Richtung der „Dokumentation – Reaktion“ zu gehen.
Das mag sich auch der Gesetzgeber gedacht haben, als er - freilich mit kräftigem Druck des Weltklimarats, der Finanzmärkte und Lobbyisten – beschloss, dem klimaschädlichen CO2 ein Preisschild umzuhängen – auf das es am Markt eine Reaktion gibt. Im besten Fall eine Reduktion des CO2 Ausstoßes, davor oftmals die Kompensation z.B. via Zertifikatehandel.
Doch von der Theorie zur praktischen Umsetzung ist es oftmals ein weiter Weg, freundlicher formuliert: die Reaktionsgeschwindigkeit ist differenziert zu betrachten.
Auf die Immobilienmärkte bezogen steht zwar aktuell vordergründig das Energiemanagement mit Blick auf den kommenden Winter auf dem Programm, doch bei der Frage wie z.B. bei Wirtschaftsimmobilien / Nichtwohngebäude mittel- bis langfristig der CO2 Ausstoß im Bestand reduziert werden kann, finden sich viele Meinungen und Wege zwischen Eigentümer, Mieter und Gewerk. Gleichwohl: Durch Sanierungen und Neubautätigkeiten konnten die CO2-Emissionen von 210. Mio. t im Jahr 1990 auf 120 Mio. t in 2020 reduziert werden. Ziel ist, die Emissionen bis zum Jahr 2030 auf 67 Mio. t zu reduzieren.
Zum aktuellen Stand und Fahrplan bei Wirtschaftsimmobilien:
- Aktuell paritätische Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter.
- Umsetzung eines Stufenmodells nach Vorbild des Verfahrens im Segment Wohnen aktuell nicht möglich, aufgrund Heterogenität der Wirtschaftsimmobilien.
- Fehlende Datengrundlage verhindert derzeit die Umsetzung eines einheitlichen Verfahrens im Bereich Nichtwohngebäude.
- Ziel: Bis Ende 2024 Datenerhebung und bis Ende 2025 Installation eines einheitlichen Verfahrens im Segment Nichtwohngebäude.
Und wie wirkt sich das Ganze auf die Bewertung der Objekte aus? Unsere Meinung:
- Auswirkungen lediglich indirekt bei den nicht umlegbaren Betriebskosten.
- Zeitlicher Versatz: Verzögerung von 12 bis 24 Monaten je nach Abrechnungsdatum Nebenkosten & Lieferung an Gutachter (Stichtag).
- Kein Malus bzw. negativer Sonderwert aktuell feststellbar, aber Ermessungsspielraum Sachverständige.
- Sofern technisch umsetzbar, verstärkter Einsatz von Energieformen mit geringem CO2-Ausstoß.
Klar ist, dass es schneller gehen sollte, dass Daten oftmals der Engpassfaktor bei Bestandsgebäude sind – aber am Willen von Investoren diesen Weg zu beschreiten, mangelt es nicht. Klar ist auch, dass es wertverändernde Effekte geben wird.
Dabei kommt der simplifizierten Aussage „Alles wird dadurch teurer“ eine Doppelfunktion zu: sie ist Klage und Lösung zugleich.
Viel Vergnügen bei der Analyse unserer neuen Infografik „CO2 Bepreisung & Gebäudesektor“
Ihr Prof. Dr. Beyerle
Download Catella Infografik "C02-Bepreisung & Gebäudesektor"