Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil des täglichen
Handelns der Catella Real Estate AG.
Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (“EU-Offenlegungsverordnung”) verlangt von Finanzmarktteilnehmern, bestimmte Dokumente auf der Unternehmens-Website zu veröffentlichen. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Zudem sind bestimmte Informationen für die jeweiligen Finanzprodukte zu veröffentlichen, unter anderem Anhänge zu den vorvertraglichen Informationen sowie Beschreibungen der ökologischen und/oder sozialen Merkmale bzw. des nachhaltigen Investitionsziels.
Hier finden Sie seit dem 01.01.2023 die entsprechenden nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen.
Unterlagen
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
RTS-Anhänge Spezial-AIFs
- Catella SSP RTS Anhang zu den Informationen gegenüber semi-professionellen und professionellen Anlegern gem. § 307 Absatz 1 und 2 KAGB (01/2023)
- Catella KCD II RTS Anhang zu den Informationen gegenüber semi-professionellen und professionellen Anlegern gem. § 307 Absatz 1 und 2 KAGB (01/2023)
- Catella IWS III Anhang zu den Informationen gegenüber semi-professionellen und professionellen Anlegern gem. § 307 Absatz 1 und 2 KAGB (01/2023)